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Mit der Handwerkerrechnung Steuern sparen
Die reinen Lohnkosten einer Handwerkerrechnung, können seit 2006 steuerlich geltend gemacht werden: *** Reparatur, Wartung oder Austausch der Heizungsanlage, Gas- und Wasserinstallationen *** Modernisierung des Badezimmers Ab 2009 wird dieser Betrag auf 6000 Euro erhöht = 1200 € zurück So können Sie den Steuerbonus bei der Abgabe der Steuererklärung geltend machen: Dazu müssen Sie die Handwerkerrechnung, die Lohnkosten müssen mit Mwst. ausgewiesen sein, Zahlungsbelege (z. B. einen Kontoauszug) vorweisen und beim Finanzamt einreichen. Dann wird der Bonus direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten mindert dieser Betrag also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen.
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